Die ärztliche Medikamentenabgabe ist eine sichere, günstige und patientenfreundliche ärztliche Handlung zum Wohl und im Interesse der Patienten. Sie ist entscheidend für die sofortige Schmerzbehandlung, steigert den therapeutischen Erfolg und stellt die kompetente und rasche Versorgung der Patienten mit den benötigten Medikamenten sicher.
Die Ärzteschaft ist theoretisch wie praktisch bestens ausgebildet, um Medikamente abzugeben. Im Alltag wie auch im Notfall darf, kann und muss jede Ärztin und jeder Arzt jederzeit Medikamente anwenden und abgeben.
Überall in der Schweiz sollen die Patientinnen und Patienten die freie Wahl haben, ihre Medikamente dort zu beziehen, wo sie dies wünschen.
Die schweizerische Ärzteschaft setzt sich aus Überzeugung wie auch aus Verantwortung gegenüber ihren Patienten mit aller Kraft gegen Einschränkungen oder gar Verbote der ärztlichen Medikamentenabgabe zur Wehr.
Zürich-Oerlikon, 15. April 2010